Eine Kellnerin wollte sich künstlich befruchten lassen und hat das in der Arbeit erzählt. Der Chef war nicht blöd, hat sie gekündigt und sie hat geklagt. Jetzt hat der EuGH entschieden:
Demnach liegt eine Schwangerschaft und der damit einhergehende Kündigungsschutz für werdende Mütter erst vor, wenn Embryonen in die Gebärmutter eingesetzt worden sind.
Die in vitro (im Glas) durchgeführte Befruchtung der Eizellen allein reicht nicht aus, dass eine Arbeitnehmerin unter den Kündigungsschutz für Schwangere fällt.
Aber sie hat trotzdem recht bekommen, weil die Entlassung unter besonderen Umständen diskrimierend ist.