Nachdem gestern das deutsche Verfassungsgericht den Strafverfolgern enge grenzen zum Einsatz der s.g. “Remote Forensic Software” (a.k.a. “Bundestrojaner”) gesetzt hat fragt man sich hierzulande wie es eigentlich um unseren Bundestrojaner steht, war doch unser Innenminister Platter ziemlich happig auf dieses Stück Software. Bei uns geht man da aber ein wenig ruhiger und sachlicher an die ganze Sache ran, da werkelt eine Arbeitsgruppe an einem Bericht zum Bundestrojaner und erarbeitet klare Regeln für den Einsatz, und stellt auch offen Fragen zur sinnhaftigkeit des Bundestrojaners:
Laut Vorsitzendem Bernd-Christian Funk ist nicht einmal erwiesen, ob die Methode überhaupt tauglich ist.
Hoffentlich stellen sich die Verantwortlichen im Innen/Justizministerium die selbe Frage.