Französischer Musikbranchenverband darf Sourceforge wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen verklagen

Die Société Civile des Producteurs de Phonogrammes en France (SPPF) haben schon im Juni 2007 eine Klage gegen die P2P Softwarebetreiber Morpheus, LimeWire und Vuze eingereicht sowie gegen das Open-Source Downloadportal Sourceforge. Angeklagt wurden sie nach dem damals erst vor kurzem novellierten Französischen Urheberrechts, wo es heißt das man mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wenn man “wissentlich” und öffentlich Software verbreitet, die “offensichtlich darauf ausgerichtet ist”, den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten.

Jetzt hat ein Zivilgericht in Paris die Französische Justiz als zuständig für die Klage gegen diese US-Amerikanischen Firmen erklärt, nachdem erst geklärt werden musste ob die Französische Justiz überhaupt zuständig dafür ist, dieses neue Gesetz in Frankreich gegen diese ausländischen Firmen anzuwenden.

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